| Pressemitteilung:
Deutsche
Regelungen über die Sicherungsverwahrung in weiten Teilen menschenrechtswidrig
(die
Mitteilung als PDF: ) Berlin,
18.12.2009 Die
Strafverteidigervereinigungen begrüßen die Entscheidung des EGMR, nach
welcher der rückwirkende Wegfall der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und
ein Moratorium der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu verfügen.
Das gesamte Recht der Sicherungsverwahrung muss unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten
überarbeitet , menschenrechtswidrig Weggesperrte müssen umgehend freigelassen
werden. Das
heutige Urteil des EGMR ist an strafrechtspolitischer Sprengkraft kaum zu überbieten.
Bereits auf den ersten Blick offenbart es, dass zur Zeit in Deutschland bis zu
70 Menschen menschenrechtswidrig in der Sicherungsverwahrung untergebracht sind.
So viele Menschen waren von der 1998 in Kraft getretenen Regelung erfasst, nach
der rückwirkend die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung gestrichen
und diese zum Instrument des lebenslangen Wegsperrens von Menschen wurde, die
ihre Strafe bereits vollständig verbüßt hatten.
Der vom EGMR
attestierte Verstoß gegen das europäische Rückwirkungs-verbot
betrifft aber auf den zweiten Blick noch weit mehr Fälle. Fast
ausnahmslos jede bereits erfolgte oder künftige Anordnung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung ergeht gegenüber Menschen, bei denen zum Zeitpunkt ihrer
Tat an die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung noch gar
nicht gedacht worden war. Dies gilt insbesondere für die Anordnung der Maßregel
gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden. Genau diese Rückwirkung
von freiheitsbeschränkenden Gesetzen ist es aber, die der EGMR als menschenrechtswidrig
bezeichnet. Damit
sind die unzähligen Reformen des Instituts der Sicherungsverwahrung der letzten
Jahre ins Mark getroffen, sie sind Menschenrechtsverletzungen mit System.
Jasper
von Schlieffen Rechtsanwalt/Geschäftsführer Strafverteidigervereinigungen Organisationsbüro
Stephan
Kuhn Rechtsanwalt (Herzog & Koll., Frankfurt/Main)
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