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RA
Dr. Klaus Malek:
Abschied von der Wahrheitssuche
Eröffnungsvortrag des 35. Strafverteidigertages

Die
Ergebnisse der acht Arbeitsgruppen
des Strafverteidigertages [PDF] 
Pressemitteilung zum
Abschluss des 35. Strafverteidigertages
Berlin,
27.3.2011 | Nach drei Tagen ging am Sonntag den 27. März
2011 der 35. Strafverteidigertag in Berlin zu Ende. Mehr als
700 Anwälte, Vertreter der Justiz und Wissenschaftler
haben unter dem Titel "Abschied von der Wahrheitssuche"
aktuelle Entwicklungen der Rechtspolitik und der Rechtsprechung
diskutiert.
In
seiner Eröffnungsrede zu dem Thema des Strafverteidigertages
wies der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek zunächst
aus Anlass des Strafverfahrens gegen den Münchener Kollegen
Stephan Lucas darauf hin, dass Richter sich einer Aussageerpressung
nach § 343 StGB strafbar machen, wenn sie den Angeklagten
durch die Androhung einer unverhältnismäßig
hohen Strafe für eine bestreitende Verteidigung zu einem
Geständnis veranlassen wollen, dass durch eine entsprechend
unverhältnismäßig niedrigeres Strafe belohnt
werden soll ("Sanktionenschere"). Unter den vielfältigen
Ursachen der mit dem Titel "Abschied von der Wahrheitssuche"
konstatierten Vernachlässigung des Bemühens, im
Strafverfahren die materielle Wahrheit zu ermitteln, hob Malek
vor allem drei hervor: (1.) Die fehlende Ausbildung der Richter
in den Bereichen der Aussage- und Wahrnehmungspsychologie
und der Vernehmungslehre, die das Handwerkzeug etwa für
den Umgang mit Zeugen und für die Glaubhaftigkeitsanalyse
von Aussagen bilden, (2.) die mangelhafte und teilweise fehlende
Dokumentation der Beweisergebnisse im Ermittlungsverfahren
und in der Hauptverhandlung und schließlich (3.) die
seit kurzem auch gesetzlich geregelte Absprachenpraxis im
Strafverfahren ("Deal"), die einen Schritt auf dem
Weg zu einer zunehmenden "Amerikanisierung" des
deutschen Strafprozesses darstelle. Dieser müsse von
Seiten der Strafverteidiger entgegen getreten werden.
Am
Samstag trafen insgesamt acht Arbeitsgruppen zusammen, die
sich dem Generalthema des Strafverteidigertages aus dem Blickwinkel
einzelner Problemfelder des Strafprozesses näherten.
Die
AG 1 ("Die Ressourcen der Justiz") stellte die behauptete
Knappheit der Ressource Justiz in Frage, die immer wieder
Einschränkungen der kontradiktorischen Bemühung
zur Wahrheitsfindung im Strafprozess durch einen Abbau von
Verteidigungsrechten legitmieren soll. Die AG stellte fest,
dass die behauptete Überlastung der Justiz anhand von
Zahlenmaterial über die Ausstattung und die Fallzahlen
der Gerichte nicht objektivierbar ist. Neuere rechtstatsächliche
Unteruchungen legen nah, dass die Ausweitung der Nebenklage
zu einer Verlängerung der Verfahren führt. Dies
darf nicht durch einen weiteren Abbau von Verteidigungsrechten
kompensiert werden.
Die
AG 2 ("Belohnung von Verrat und Zwang zum Deal ) stellte
fest, dass Verfahrensabsprachen und die Kronzeugenregelung
Fehlurteile begünstigen. Die Absprachenpraxis führt
vielfach zu falschen, durch unzulässigen Druck erzeugter
Geständnisse und die Kronzeugenregelungen zu Falschbelastungen
durch auf ihren Vorteil bedachte Zeugen. Im Ergebnis forderte
die AG sowohl die Abschaffung des § 257c StPO (Absprache)
als auch die des § 46b StGB (Kronzeuge).
Die
AG 3 ("Das Ende der Sicherungsverwahrung") forderte,
dass die Sicherungsverwahrung durch kriminalpolitische Konzepte
der resozialisierung, der Therapie und der ambulanten Betreuung
ersetzt wird.
Die AG 4 ("V-Leute, Lockspitzel & Geheimdienste")
setzte sich mit zweifelhaften Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden
auseinander und forderte ausdrückliche gesetzliche Regelungen
für die Schattenpraxis des V-Manns und Beweisverwertungsverbote
für Lockspitzeleinsätze.
Die
AG 5 ("Heimliche Ermittlungsmethoden") forderte
klare gesetzliche Regelungen für unverzichtbare heimliche
Ermittlungsmethoden, die den Schutz des Kernbereichs privater
Lebensgestaltung gewährleissten und deren Nichtbeachtung
die Annahme von Beweisverwertungsverboten begründet.
Die
AG 6 ("Die (un-)heimlichen Datensammlungen der Polizei")
forderte bessere Datenschutzmaßnahmen bei der Polizei,
die eine wirksamere Kontrolle der Erhebung, Speicherung und
Verarbeitung von Daten ermöglichen.
Die
AG 7 ("Wollen wir den Parteiprozess?") untersuchte,
ob die weitere Einführung von Elementen des Parteiprozesses
nach dem Modell des anglo-amerikanischen Strafprozesses in
das Strafverfahrensrecht dem Ziel der Wahrheitsfindung förderlich
sein könnten. Bei grundsätzlicher Skepsis wurden
einzelne Elemente als vorbildlich anerkannt. So wurde gefordert,
dass auch in Deutschland die Ernennung zum Richter von größerer
Berufserfahrung in anderen juristischen Berufen u.a. als Anwalt
abhängen soll.
Die
AG 8 ("Beiordnung nach neuem Recht") forderte, die
Reform des Rechts der Pflichtverteidigerbeiordnung weiter
zu treiben und den Zeitpunkt der Beiordnung jedenfalls beim
Vorwurf erheblicher Straftaten schon vor die erste polizeiliche
Vernehmung vor zu verlegen. Des weiteren stellte die AG Leitlinien
für die noch uneinheitliche Praxis bei der Pflichtverteidigerbeiordnung
bei Inhaftierung des Beschuldigten auf.
Die Abschlussdiskussion am Sonntag, den 27. März 2011,
unter dem Thema "Manipulierte Wahrheitsfindung"
setzte sich mit der Öffentlichkeitsarbeit der Strafverfolgungsbehörden
und der damit einhergehenden Gefahr einer medialen Vorverurteilung
des Beschuldigten auseinander.
Am Sonntag verabschiedete das Plenum des Strafverteidigertages
eine Resolution betreffend das Strafverfahren gegen den Kollegen
Stephan Lucas vor dem Landgericht Augsburg, in der die Teilnehmer
des 35. Strafverteidigertages eine Untersuchung der Tätigkeit
der Ankläger verlangen, die für die Ermittlungen
im Fall Lucas verantwortlich sind. Die Resolution ist im Anhang
dokumentiert.
Jasper von Schlieffen
Strafverteidigervereinigungen
Organisationsbüro
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