RA Dr. Klaus Malek:
Abschied von der Wahrheitssuche

Eröffnungsvortrag des 35. Strafverteidigertages

Die Ergebnisse der acht Arbeitsgruppen
des Strafverteidigertages [PDF]


Pressemitteilung zum
Abschluss des 35. Strafverteidigertages

Berlin, 27.3.2011 | Nach drei Tagen ging am Sonntag den 27. März 2011 der 35. Strafverteidigertag in Berlin zu Ende. Mehr als 700 Anwälte, Vertreter der Justiz und Wissenschaftler haben unter dem Titel "Abschied von der Wahrheitssuche" aktuelle Entwicklungen der Rechtspolitik und der Rechtsprechung diskutiert.

In seiner Eröffnungsrede zu dem Thema des Strafverteidigertages wies der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek zunächst aus Anlass des Strafverfahrens gegen den Münchener Kollegen Stephan Lucas darauf hin, dass Richter sich einer Aussageerpressung nach § 343 StGB strafbar machen, wenn sie den Angeklagten durch die Androhung einer unverhältnismäßig hohen Strafe für eine bestreitende Verteidigung zu einem Geständnis veranlassen wollen, dass durch eine entsprechend unverhältnismäßig niedrigeres Strafe belohnt werden soll ("Sanktionenschere"). Unter den vielfältigen Ursachen der mit dem Titel "Abschied von der Wahrheitssuche" konstatierten Vernachlässigung des Bemühens, im Strafverfahren die materielle Wahrheit zu ermitteln, hob Malek vor allem drei hervor: (1.) Die fehlende Ausbildung der Richter in den Bereichen der Aussage- und Wahrnehmungspsychologie und der Vernehmungslehre, die das Handwerkzeug etwa für den Umgang mit Zeugen und für die Glaubhaftigkeitsanalyse von Aussagen bilden, (2.) die mangelhafte und teilweise fehlende Dokumentation der Beweisergebnisse im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung und schließlich (3.) die seit kurzem auch gesetzlich geregelte Absprachenpraxis im Strafverfahren ("Deal"), die einen Schritt auf dem Weg zu einer zunehmenden "Amerikanisierung" des deutschen Strafprozesses darstelle. Dieser müsse von Seiten der Strafverteidiger entgegen getreten werden.

Am Samstag trafen insgesamt acht Arbeitsgruppen zusammen, die sich dem Generalthema des Strafverteidigertages aus dem Blickwinkel einzelner Problemfelder des Strafprozesses näherten.

Die AG 1 ("Die Ressourcen der Justiz") stellte die behauptete Knappheit der Ressource Justiz in Frage, die immer wieder Einschränkungen der kontradiktorischen Bemühung zur Wahrheitsfindung im Strafprozess durch einen Abbau von Verteidigungsrechten legitmieren soll. Die AG stellte fest, dass die behauptete Überlastung der Justiz anhand von Zahlenmaterial über die Ausstattung und die Fallzahlen der Gerichte nicht objektivierbar ist. Neuere rechtstatsächliche Unteruchungen legen nah, dass die Ausweitung der Nebenklage zu einer Verlängerung der Verfahren führt. Dies darf nicht durch einen weiteren Abbau von Verteidigungsrechten kompensiert werden.

Die AG 2 ("Belohnung von Verrat und Zwang zum Deal ) stellte fest, dass Verfahrensabsprachen und die Kronzeugenregelung Fehlurteile begünstigen. Die Absprachenpraxis führt vielfach zu falschen, durch unzulässigen Druck erzeugter Geständnisse und die Kronzeugenregelungen zu Falschbelastungen durch auf ihren Vorteil bedachte Zeugen. Im Ergebnis forderte die AG sowohl die Abschaffung des § 257c StPO (Absprache) als auch die des § 46b StGB (Kronzeuge).

Die AG 3 ("Das Ende der Sicherungsverwahrung") forderte, dass die Sicherungsverwahrung durch kriminalpolitische Konzepte der resozialisierung, der Therapie und der ambulanten Betreuung ersetzt wird.

Die AG 4 ("V-Leute, Lockspitzel & Geheimdienste") setzte sich mit zweifelhaften Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden auseinander und forderte ausdrückliche gesetzliche Regelungen für die Schattenpraxis des V-Manns und Beweisverwertungsverbote für Lockspitzeleinsätze.

Die AG 5 ("Heimliche Ermittlungsmethoden") forderte klare gesetzliche Regelungen für unverzichtbare heimliche Ermittlungsmethoden, die den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gewährleissten und deren Nichtbeachtung die Annahme von Beweisverwertungsverboten begründet.

Die AG 6 ("Die (un-)heimlichen Datensammlungen der Polizei") forderte bessere Datenschutzmaßnahmen bei der Polizei, die eine wirksamere Kontrolle der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten ermöglichen.

Die AG 7 ("Wollen wir den Parteiprozess?") untersuchte, ob die weitere Einführung von Elementen des Parteiprozesses nach dem Modell des anglo-amerikanischen Strafprozesses in das Strafverfahrensrecht dem Ziel der Wahrheitsfindung förderlich sein könnten. Bei grundsätzlicher Skepsis wurden einzelne Elemente als vorbildlich anerkannt. So wurde gefordert, dass auch in Deutschland die Ernennung zum Richter von größerer Berufserfahrung in anderen juristischen Berufen u.a. als Anwalt abhängen soll.

Die AG 8 ("Beiordnung nach neuem Recht") forderte, die Reform des Rechts der Pflichtverteidigerbeiordnung weiter zu treiben und den Zeitpunkt der Beiordnung jedenfalls beim Vorwurf erheblicher Straftaten schon vor die erste polizeiliche Vernehmung vor zu verlegen. Des weiteren stellte die AG Leitlinien für die noch uneinheitliche Praxis bei der Pflichtverteidigerbeiordnung bei Inhaftierung des Beschuldigten auf.


Die Abschlussdiskussion am Sonntag, den 27. März 2011, unter dem Thema "Manipulierte Wahrheitsfindung" setzte sich mit der Öffentlichkeitsarbeit der Strafverfolgungsbehörden und der damit einhergehenden Gefahr einer medialen Vorverurteilung des Beschuldigten auseinander.
Am Sonntag verabschiedete das Plenum des Strafverteidigertages eine Resolution betreffend das Strafverfahren gegen den Kollegen Stephan Lucas vor dem Landgericht Augsburg, in der die Teilnehmer des 35. Strafverteidigertages eine Untersuchung der Tätigkeit der Ankläger verlangen, die für die Ermittlungen im Fall Lucas verantwortlich sind. Die Resolution ist im Anhang dokumentiert.


Jasper von Schlieffen

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Resolution des 35. Strafverteidigertages zum Prozess gegen Rechtsanwalt Stephan Lucas

Mit Empörung haben die Teilnehmer/innen des 35. Strafverteidigertages den Strafantrag der Staatsanwaltschaft Augsburg im Verfahren gegen Rechtsanwalt Stephan Lucas zur Kenntnis genommen. Das Verfahren ist gekennzeichnet von einer kaum glaublichen Parteilichkeit der Strafverfolgungsbehörde gegenüber einem unbescholtenen Rechtsanwalt...

... zur Resolution

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