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EU-Strafrechtstag
2011 | Oktober 2011
Europa
Raum der Strafverfolgung
4. EU-Strafrechtstag, Bonn, 1. Oktober 2011
EU-Recht
bestimmt die nationale Strafrechtssetzung und den nationalen
Strafprozess in materieller und formeller Hinsicht.
EU-Rechtsetzung regelt Mindestvoraussetzungen von Straftatbeständen
ebenso wie Mindesthöchststrafen, sie bereitet umfassend
Eingriffsgrundlagen für die transnationale Tätigkeit
von Strafverfolgungsorganen. Zentraler Aspekt ist der
Grundsatz der gegenseitigen
Anerkennung, demzufolge Strafverfolgungsmaßnahmen
eines Staates in den anderen Staaten unüberprüfbar
Anerkennung und Anwendung erfahren sollen. Im strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren und in der Strafvollstreckung
ist EU-Recht so die letztlich maßgebliche Rechtsgrundlage.
EU-Straf- und Strafverfahrensrecht ist daher essentieller
Gegenstand jeder kompetenten Strafverteidigung.
Mehr
zum EU-Strafrechtstag finden Sie hier: 
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Abschied
von der Wahrheitssuche:
Die
Ergebnisse des 35. Strafverteidigertages
Am
27. März 2011 ist der 35. Strafverteidigertag,
an dem mehr als 700 Strafrechtler/innen teilnahmen,
zuende gegangen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen,
den Eröffnungsvortrag sowie die vom Plenum angenommene
Resolution des Strafverteidiogertages finden Sie hier:

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Kein
Grund zur Entwarnung|
April 2011
Mitteilung
des Organisationsbüro zum Freispruch und zur mündlichen
Urteilsbegründung im Verfahren gegen RA Stephan
Lucas.
...
So erfreulich der ergangene Freispruch für den
betroffenen Anwalt Stephan Lucas sein mag, so wenig
kann dies zugleich darüber hinwegtäuschen,
dass dieser "Freispruch zweiter Klasse" die
Generaldrohung gegen eine engagierte Verteidigung nicht
aus der Welt geräumt hat.
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Der Strafverteidigertag ist
kein
Honoratiorentreffen | März
2011
Interview
mit dem Organisationsbüro über den Strafverteidigertag
und die Rechtspolitik
Das
Berliner Anwaltsblatt hat das Organisationsbüro
der Strafverteidigervereinigungen interviewt - über
den Strafverteidigertag, rechtspolitische Entwicklung
und das berufliche Selbstverständnis von Strafverteidigern.
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Richtervorbehalt bei Blutentnahme
|Februar 2011
Kommentar
zum Gesetzentwurf Abschaffung des Richtervborbehalts
bei Blutentnahme n. § 81 a StPO
...
Die zwangsweise Blutentnahme ist also keine Kleinigkeit.
Sie ist ein Grundrechtseingriff, der einer besonderen
Begründung und der schützenden Flankierung
wenigstens durch einen Richtervorbehalt bedarf. Diesen
noch hat der Gesetzgeber des "Gewohnheitsverbrechergesetzes"
von 1933 eingeräumt, als er den § 81 a erstmals
in die StPO einführte. Der Richtervorbehalt darf
nicht einfach aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis
abgeräumt werden."
Den
ganzen Text finden Sie hier 
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Gesetzentwurf: StORMG
| März 2011
Stellungnahme
der Strafverteidigervereinigungen
...
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung
der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
Die
Stellungnahme finden Sie hier 
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Prozessbeobachtung
im Verfahren gegen Rechtsanwalt Stephan Lucas
| Januar 2011
Die
Strafverteidigervereinigungen entsenden einen eigenen
Prozessbeobachter zu den Hauptverhandlungstagen im Verfahren
gegen den Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas.
Lucas wird der Strafvereitelung angeklagt, weil er in
einem Revisionsbegründungsschriftsatz vortrug,
es habe zu Beginn eines dann doch ein Jahr dauernden
Btm-Verfahrens ein Dealangebot der Berufsrichter mit
einer 4 vor dem Komma für den Fall eines Geständnisses
hinsichtlich der angeklagten 26 Straftaten gegeben.
Mehr zum Hintergrund und zum laufenden Verfahren finden
Sie hier...
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Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung
| 10.11.2010
Stellungnahme
vor dem Rechtsausschuss des Bundestages
Bei
der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages nimmt RA Sebastian Scharmer für die
Strafverteidigervereinigungen und den RAV Stellung.
Beide Verbände lehnen die Sicherungsverwahrung
insgesamt ab. "Durch eine Verbesserung des Behandlungsvollzuges,
entsprechende Erprobungsmöglichkeiten für
Inhaftierte und sachverständige Begleitung des
Vollzuges können (...) Rückfalltaten wesentlich
besser vermieden werden, als durch perspektivloses Wegsperren
von Einzelnen."
zur gemeinsamen Stellungnahme
(PDF)
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Diskussionentwurf:
Neuordnung der Sicherungsverwahrung
| Oktober 2010
Stellungnahme
der Strafverteidigervereinigungen
Die
Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich falsch:
Sie ist nicht in der Lage die Probleme schwerster Kriminalität
zu lösen und unterminiert statt dessen das rechtsstaatliche
Fundament unserer Gesellschaft. Der vorgelegte Entwurf
bestätigt nur diese seit Jahren geäußerte
Kritik der Strafverteidigervereinigungen an der Sicherungsverwahrung.
Er bedroht wie wohl keine andere Initiative der letzten
Jahre das liberale, rechtsstaatliche Schuldstrafrecht,
das den Einzelnen vor dem Staat zu schützen verspricht.
Der Entwurf kann daher nicht deutlich genug abgelehnt
werden.
zur vollständigen Stellungnahme
(PDF)
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zum Policy
Paper Sicherungsverwahrung
(PDF)
10 (vermeintliche) Wahrheiten
über die Sicherungsverwahrung
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Rechtsschutz
bei überlanger
Verfahrensdauer
| Oktober 2010
Stellungnahme
der Strafverteidigervereinigungen
Die
vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, Verfahrensverzögerungen
zu vermeiden. Sie führen im Gegenteil zu weiteren
Belastungen für die Justiz und die Verfahrensbeteiligten.
Sachliche Gründe für die erstinstanzliche
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte sowie für
die Ausschlussfrist von sechs Monaten für die Klageerhebung
sind nicht erkennbar.
Die
Verzögerungsrüge verletzt das Schweigerecht
des Beschuldigten im Strafverfahren, ebenso die Regelung,
dass Verzögerungen im Strafverfahren regelmäßig
vom Tatgericht zu kompensieren sind. Die vorgesehenen
Regelungen sind deshalb nicht geeignet, Verfahren zu
beschleunigen und Verletzungen von Art. 6 Abs. 1 MRK
zu vermeiden.
zur vollständigen Stellungnahme
(PDF)
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Widerstand
gegen Polizeibeamte
| September 2010
Stellungnahme
der Strafverteidigervereinigungen
Die
Strafverteidigervereinigungen sehen weiter keinen Bedarf
für die geplante Gesetzesände-rung. Soweit
es tatsächlich um den Schutz des individuellen
Polizeibeamten geht, kann eine ge-gen ihn ausgeübte
Gewalthandlung bereits jetzt - wie gegen jeden Bürger
auch - wegen Körper-verletzung nach §§
223, 224 StGB oder § 240 StGB verfolgt werden soweit
§ 113 StGB nicht lex specialis gegenüber §
240 StGB ist (BGHSt 48, 233).
zur vollständigen Stellungnahme
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EU-Strafrechtstag
2010 | September 2010
Justitia
Wohin? EU-Strafverfolgung ohne Grenzen. Der 3. EU-Strafverteidigertag,
am 11. September 2010 in Bonn
EU-Straf-
und Strafverfahrensrecht ist essentieller Gegenstand
jeder Tätigkeit des heutigen Strafverteidigers.
EU-Rechtsetzung bestimmt unmittelbar und mittelbar das
anzuwendende materielle Strafrecht und Strafprozess-recht.
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren
und bis in die Strafvollstreckung sind EU-Recht und
transnationale Vereinbarungen maßgebliche Rechtsgrundlagen.

zum vollständigen Programm
der Tagung (PDF)
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Peter Erlinder in Kigali verhaftet
| Juni
2010
Mitteilung
der Strafverteidigervereinigungen und des Deutschen
AnwaltVerein
Am
Freitag, den 28.05.2010 wurde in Kigali/Ruanda der amerikanische
Rechtsanwalt und Professor Peter Erlinder festgenommen.
Peter Erlinder ist Juraprofessor am William Mitchell
College of Law in Minnesota und seit Jahren als Rechtsanwalt
beim internationalen Strafgerichtshof für Ruanda
in Arusha/Tansania tätig sowie Präsident der
dortigen Anwaltsvereinigung ADAD.
Am
Tag seiner Festnahme hielt sich Erlinder aus beruflichen
Gründen in Kigali auf, wo er die Oppositionspolitikerin
Victoire Ingabire verteidigt. Erlinder wurde verhaftet,
als er seine Mandantin bei einer Anhörung vor einem
ruandischen Gericht vertreten wollte. ...
zur
gemeinsamen
Mitteilung
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Strafbarkeit
der Genitalverstümmelung | April 2010
Stellungnahme
zum Gesetzentwurf des Bundesrates
Eine
primär strafrechtliche Befassung mit dem Problem
weiblicher Genitalverstümmelung ist weder sachgerecht
noch in der Praxis hilfreich. Die Strafverteidiger-vereinigungen
lehnen den Gesetzentwurf daher ab.
zur vollständigen
Stellungnahme | PDF-Download
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Offener Brief | April
2010
Endgültiger
Stopp der Vorratsdatenspeicherung
Über
40 Organisationen und Verbände, darunter auch die
Strafverteidigervereinigungen, haben Bundesjustiz-ministerin
Leutheusser-Schnarrenberger in einem gemeinsamen Brief
aufgefordert, "sich auf europäischer Ebene
klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben
zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen". Zur Begründung
schreiben die Verbände, der EU-Zwang zur Speicherung
aller Verbindungsdaten setze vertrauliche Tätigkeiten
und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen
und Geschäftspartnern dem ständigen Risiko
eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch
aus, ziehe unvertretbare Kosten nach sich und behindere
die Kommunikationsfreiheit unzumutbar.
Den
offenen Brief im Wortlaut finden Sie hier: LINK
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Beiordnung notwendiger Verteidiger
| Dezember 2009
Gemeinsame
Empfehlungen von Strafverteidiger-vereinigungen aus
elf Bundesländern
Die
Strafverteidigervereinigungen aus elf Bundesländern
legen mit gemeinsamen Empfehlungen eine Beiordnungspraxis
nahe, die so ausgestaltet ist, dass sowohl eine qualifizierte
Verteidigung der Beschuldigten möglichst durch
Verteidiger ihres Vertrauens als auch eine ausgewogene
und ausschließlich an fachlichen Kriterien orientierte
Auswahl der beizuordnenden Verteidiger und Verteidigerinnen
gewährleistet ist.
Zu den Empfehlungen
| PDF-Download
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Ergebnisse & Resolution|
26.-28. Februar 2010
34.
Strafverteidigertag in Hamburg
Der
34. Strafverteidigertag ist am Sonntag, 28. Februar
2010 zu Ende gegangen.Mehr als 600 Teilnehmer/innen
haben an drei Tagen aktuelle Themen des Straf- und Strafprozessrechts
diskutiert.
Zu den Ergebnissen des 34.
Strafverteidigertages
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Sicherungsverwahrung|
18. Dezember 2009
EGMR:
Deutsche Regelungen über die Sicherungsverwahrung
in weiten Teilen menschenrechtswidrig
Die
Strafverteidigervereinigungen begrüßen die
Entscheidung des EGMR, nach welcher der rückwirkende
Wegfall der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
verstößt.
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, die Konsequenzen
aus dem Urteil zu ziehen und ein Moratorium der nachträglichen
Sicherungsverwahrung zu verfügen. Das gesamte Recht
der Sicherungsverwahrung muss unter menschenrechtlichen
Gesichtspunkten überarbeitet , menschenrechtswidrig
Weggesperrte müssen umgehend freigelassen werden.
[...]
Zur vollständigen Presseerklärung
(PDF)
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Genitalverstümmelung
| Mai 2009
Stellungnahme
zum Entwurf eines Gesetzes ... Strafbarkeit der Genitalverstümmelung
(Bt-Drs. 16/12910) 
Die
Strafverteidigervereinigungen unterstützen nachdrücklich
das Ziel, die unmenschliche Praxis der Genitalverstümmelung
zu bekämpfen. Allerdings ist der vorliegende interfraktionelle
Gesetzentwurf ein erneutes Beispiel dafür, dass
das Strafrecht kein geeignetes Mittel zur Lösung
gesellschaftlicher Probleme ist. Es steht zu befürchten,
dass die schädlichen Nebenfolgen des Gesetzentwurfs
dessen positive Folgen weit überwiegen. Hierdurch
droht letztlich das Mädchen, dessen Schutz beabsichtigt
wird, zur eigentlichen Leidtragenden zu werden.
Zur Stellungnahme
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