Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen | Mommsenstr. 45 | 10629 Berlin | tel: ++49-(0)30 - 310 182 -18 | fax: -19

EU-Strafrechtstag 2011 | Oktober 2011
Europa Raum der Strafverfolgung
4. EU-Strafrechtstag, Bonn, 1. Oktober 2011

EU-Recht bestimmt die nationale Strafrechtssetzung und den nationalen Strafprozess in materieller und formeller Hinsicht. EU-Rechtsetzung regelt Mindestvoraussetzungen von Straftatbeständen ebenso wie Mindesthöchststrafen, sie bereitet umfassend Eingriffsgrundlagen für die transnationale Tätigkeit von Strafverfolgungsorganen. Zentraler Aspekt ist der Grundsatz der gegenseitigen
Anerkennung, demzufolge Strafverfolgungsmaßnahmen eines Staates in den anderen Staaten unüberprüfbar Anerkennung und Anwendung erfahren sollen. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren und in der Strafvollstreckung ist EU-Recht so die letztlich maßgebliche Rechtsgrundlage. EU-Straf- und Strafverfahrensrecht ist daher essentieller Gegenstand jeder kompetenten Strafverteidigung.

Mehr zum EU-Strafrechtstag finden Sie hier:

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Abschied von der Wahrheitssuche:
Die Ergebnisse des 35. Strafverteidigertages

Am 27. März 2011 ist der 35. Strafverteidigertag, an dem mehr als 700 Strafrechtler/innen teilnahmen, zuende gegangen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen, den Eröffnungsvortrag sowie die vom Plenum angenommene Resolution des Strafverteidiogertages finden Sie hier:

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Kein Grund zur Entwarnung| April 2011
Mitteilung des Organisationsbüro zum Freispruch und zur mündlichen Urteilsbegründung im Verfahren gegen RA Stephan Lucas.

... So erfreulich der ergangene Freispruch für den betroffenen Anwalt Stephan Lucas sein mag, so wenig kann dies zugleich darüber hinwegtäuschen, dass dieser "Freispruch zweiter Klasse" die Generaldrohung gegen eine engagierte Verteidigung nicht aus der Welt geräumt hat.

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Der Strafverteidigertag ist kein
Honoratiorentreffen
| März 2011
Interview mit dem Organisationsbüro über den Strafverteidigertag und die Rechtspolitik

Das Berliner Anwaltsblatt hat das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen interviewt - über den Strafverteidigertag, rechtspolitische Entwicklung und das berufliche Selbstverständnis von Strafverteidigern.

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Richtervorbehalt bei Blutentnahme |Februar 2011
Kommentar zum Gesetzentwurf Abschaffung des Richtervborbehalts bei Blutentnahme n. § 81 a StPO

... Die zwangsweise Blutentnahme ist also keine Kleinigkeit. Sie ist ein Grundrechtseingriff, der einer besonderen Begründung und der schützenden Flankierung wenigstens durch einen Richtervorbehalt bedarf. Diesen noch hat der Gesetzgeber des "Gewohnheitsverbrechergesetzes" von 1933 eingeräumt, als er den § 81 a erstmals in die StPO einführte. Der Richtervorbehalt darf nicht einfach aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis abgeräumt werden."

Den ganzen Text finden Sie hier

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Gesetzentwurf: StORMG | März 2011
Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen

... zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

Die Stellungnahme finden Sie hier

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Prozessbeobachtung im Verfahren gegen Rechtsanwalt Stephan Lucas | Januar 2011

Die Strafverteidigervereinigungen entsenden einen eigenen Prozessbeobachter zu den Hauptverhandlungstagen im Verfahren gegen den Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas. Lucas wird der Strafvereitelung angeklagt, weil er in einem Revisionsbegründungsschriftsatz vortrug, es habe zu Beginn eines dann doch ein Jahr dauernden Btm-Verfahrens ein Dealangebot der Berufsrichter mit einer 4 vor dem Komma für den Fall eines Geständnisses hinsichtlich der angeklagten 26 Straftaten gegeben. Mehr zum Hintergrund und zum laufenden Verfahren finden Sie hier...

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Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung | 10.11.2010
Stellungnahme vor dem Rechtsausschuss des Bundestages

Bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages nimmt RA Sebastian Scharmer für die Strafverteidigervereinigungen und den RAV Stellung. Beide Verbände lehnen die Sicherungsverwahrung insgesamt ab. "Durch eine Verbesserung des Behandlungsvollzuges, entsprechende Erprobungsmöglichkeiten für Inhaftierte und sachverständige Begleitung des Vollzuges können (...) Rückfalltaten wesentlich besser vermieden werden, als durch perspektivloses Wegsperren von Einzelnen."

zur gemeinsamen Stellungnahme (PDF)

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Diskussionentwurf: Neuordnung der Sicherungsverwahrung | Oktober 2010
Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen

Die Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich falsch: Sie ist nicht in der Lage die Probleme schwerster Kriminalität zu lösen und unterminiert statt dessen das rechtsstaatliche Fundament unserer Gesellschaft. Der vorgelegte Entwurf bestätigt nur diese seit Jahren geäußerte Kritik der Strafverteidigervereinigungen an der Sicherungsverwahrung. Er bedroht wie wohl keine andere Initiative der letzten Jahre das liberale, rechtsstaatliche Schuldstrafrecht, das den Einzelnen vor dem Staat zu schützen verspricht. Der Entwurf kann daher nicht deutlich genug abgelehnt werden.

zur vollständigen Stellungnahme (PDF)
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zum Policy Paper Sicherungsverwahrung
(PDF)
10 (vermeintliche) Wahrheiten über die Sicherungsverwahrung

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Rechtsschutz bei überlanger
Verfahrensdauer
| Oktober 2010
Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen

Die vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. Sie führen im Gegenteil zu weiteren Belastungen für die Justiz und die Verfahrensbeteiligten. Sachliche Gründe für die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte sowie für die Ausschlussfrist von sechs Monaten für die Klageerhebung sind nicht erkennbar.

Die Verzögerungsrüge verletzt das Schweigerecht des Beschuldigten im Strafverfahren, ebenso die Regelung, dass Verzögerungen im Strafverfahren regelmäßig vom Tatgericht zu kompensieren sind. Die vorgesehenen Regelungen sind deshalb nicht geeignet, Verfahren zu beschleunigen und Verletzungen von Art. 6 Abs. 1 MRK zu vermeiden.

zur vollständigen Stellungnahme (PDF)

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Widerstand gegen Polizeibeamte | September 2010
Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen

Die Strafverteidigervereinigungen sehen weiter keinen Bedarf für die geplante Gesetzesände-rung. Soweit es tatsächlich um den Schutz des individuellen Polizeibeamten geht, kann eine ge-gen ihn ausgeübte Gewalthandlung bereits jetzt - wie gegen jeden Bürger auch - wegen Körper-verletzung nach §§ 223, 224 StGB oder § 240 StGB verfolgt werden soweit § 113 StGB nicht lex specialis gegenüber § 240 StGB ist (BGHSt 48, 233).

zur vollständigen Stellungnahme

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EU-Strafrechtstag 2010 | September 2010
Justitia Wohin? EU-Strafverfolgung ohne Grenzen. Der 3. EU-Strafverteidigertag, am 11. September 2010 in Bonn

EU-Straf- und Strafverfahrensrecht ist essentieller Gegenstand jeder Tätigkeit des heutigen Strafverteidigers. EU-Rechtsetzung bestimmt unmittelbar und mittelbar das anzuwendende materielle Strafrecht und Strafprozess-recht. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren und bis in die Strafvollstreckung sind EU-Recht und transnationale Vereinbarungen maßgebliche Rechtsgrundlagen.

zum vollständigen Programm der Tagung (PDF)

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Peter Erlinder in Kigali verhaftet | Juni 2010
Mitteilung der Strafverteidigervereinigungen und des Deutschen AnwaltVerein

Am Freitag, den 28.05.2010 wurde in Kigali/Ruanda der amerikanische Rechtsanwalt und Professor Peter Erlinder festgenommen. Peter Erlinder ist Juraprofessor am William Mitchell College of Law in Minnesota und seit Jahren als Rechtsanwalt beim internationalen Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha/Tansania tätig sowie Präsident der dortigen Anwaltsvereinigung ADAD.

Am Tag seiner Festnahme hielt sich Erlinder aus beruflichen Gründen in Kigali auf, wo er die Oppositionspolitikerin Victoire Ingabire verteidigt. Erlinder wurde verhaftet, als er seine Mandantin bei einer Anhörung vor einem ruandischen Gericht vertreten wollte. ...

zur gemeinsamen Mitteilung

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Strafbarkeit der Genitalverstümmelung | April 2010
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates

Eine primär strafrechtliche Befassung mit dem Problem weiblicher Genitalverstümmelung ist weder sachgerecht noch in der Praxis hilfreich. Die Strafverteidiger-vereinigungen lehnen den Gesetzentwurf daher ab.

zur vollständigen Stellungnahme | PDF-Download

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Offener Brief
| April 2010
E
ndgültiger Stopp der Vorratsdatenspeicherung

Über 40 Organisationen und Verbände, darunter auch die Strafverteidigervereinigungen, haben Bundesjustiz-ministerin Leutheusser-Schnarrenberger in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, "sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen". Zur Begründung schreiben die Verbände, der EU-Zwang zur Speicherung aller Verbindungsdaten setze vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus, ziehe unvertretbare Kosten nach sich und behindere die Kommunikationsfreiheit unzumutbar.

Den offenen Brief im Wortlaut finden Sie hier: LINK

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Beiordnung notwendiger Verteidiger | Dezember 2009
Gemeinsame Empfehlungen von Strafverteidiger-vereinigungen aus elf Bundesländern

Die Strafverteidigervereinigungen aus elf Bundesländern legen mit gemeinsamen Empfehlungen eine Beiordnungspraxis nahe, die so ausgestaltet ist, dass sowohl eine qualifizierte Verteidigung der Beschuldigten möglichst durch Verteidiger ihres Vertrauens als auch eine ausgewogene und ausschließlich an fachlichen Kriterien orientierte Auswahl der beizuordnenden Verteidiger und Verteidigerinnen gewährleistet ist.

Zu den Empfehlungen | PDF-Download

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Ergebnisse & Resolution| 26.-28. Februar 2010
34. Strafverteidigertag in Hamburg

Der 34. Strafverteidigertag ist am Sonntag, 28. Februar 2010 zu Ende gegangen.Mehr als 600 Teilnehmer/innen haben an drei Tagen aktuelle Themen des Straf- und Strafprozessrechts diskutiert.

Zu den Ergebnissen des 34. Strafverteidigertages
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Sicherungsverwahrung| 18. Dezember 2009
EGMR: Deutsche Regelungen über die Sicherungsverwahrung in weiten Teilen menschenrechtswidrig

Die Strafverteidigervereinigungen begrüßen die Entscheidung des EGMR, nach welcher der rückwirkende Wegfall der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und ein Moratorium der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu verfügen. Das gesamte Recht der Sicherungsverwahrung muss unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten überarbeitet , menschenrechtswidrig Weggesperrte müssen umgehend freigelassen werden. [...]

Zur vollständigen Presseerklärung (PDF)

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Genitalverstümmelung | Mai 2009
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes ... Strafbarkeit der Genitalverstümmelung (Bt-Drs. 16/12910)

Die Strafverteidigervereinigungen unterstützen nachdrücklich das Ziel, die unmenschliche Praxis der Genitalverstümmelung zu bekämpfen. Allerdings ist der vorliegende interfraktionelle Gesetzentwurf ein erneutes Beispiel dafür, dass das Strafrecht kein geeignetes Mittel zur Lösung gesellschaftlicher Probleme ist. Es steht zu befürchten, dass die schädlichen Nebenfolgen des Gesetzentwurfs dessen positive Folgen weit überwiegen. Hierdurch droht letztlich das Mädchen, dessen Schutz beabsichtigt wird, zur eigentlichen Leidtragenden zu werden.

Zur Stellungnahme

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10 vermeintliche Wahrheiten
über die Sicherungs-verwahrung
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aktuelles per rss-feed
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Stellungnahme:
Referentenentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
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Stellungnahme:
Neuordnung der Sicherungs-verwahrung
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Stellungnahme:
Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer
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Stellungnahme: zum erneuten Entwurf eines Gesetzes "Strafbarkeit der Genitalverstümmelung" (Bt-Drs. 17/1217)
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34. Strafverteidigertag:
Ergebnisse, Texte und
Resolution

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Empfehlungen:
zur Beiordnung notwendgier Verteidiger

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Stellungnahme:
zum Entwurf eines Gesetzes
zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze
(PDF-Datei)

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Stellungnahme:
Strafbarkeit der Genitalverstümmelung (Bt-Drs. 16/12910) .................................................
Stellungnahme
:
Entwurf für ein zweites Opferrechtsreformgesetz

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Stellungnahme
:
Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht
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Stellungnahme :
Gesetzentwurf §§ 184 b, 236 StGB | Februar 2007

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Vom Rekonstruktions-verbot zum Dokumentationsgebot: Probleme der mangelnden Transparenz aus Sicht der Revisionsverteidigung
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Prof. Dr. Wolfgang Wohlers: Justice must not only be done, it must also be seen to be done.
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Prof. Henning Ernst Müller:
Labeling von »Intensivtätern«?

Karriere eines krimino-logischen Theorieansatzes und seine heutige Relevanz

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Warum die Strafverteidiger-vereinigungen die Sicherungsverwahrung ablehnen

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