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Am
14. und 15. Mai 1977 fand in Hannover der erste Strafverteidigertag
statt. In der NJW hieß es als Ankündigung
lapidar:
"Mehrere Gruppierungen von Strafverteidigern
wollen Mitte Mai in Hannover zu einer Tagung zusammentreffen.
Der DAV und der Deutsche Strafverteidiger e.V. - Arbeitsgemeinschaft
des DAV - sind an dieser Veranstaltung nicht beteiligt."
(Heft 21/22 1976, III)
Eine Seite weiter und scheinbar ohne Zusammenhang wurde
unter "Verschiedenes" die Gründung der
Vereinigung Niedersächsischer Strafverteidiger
im März 1976 hingewiesen.
Nicht
umsonst fiel die Darstellung des Strafverteidigertages
und der ihn begründenden und ausrichtenden Strafverteidigervereinigungen
so knapp aus. Die Tatsache alleine, dass sich Strafverteidiger/innen
außerhalb des Deutschen Anwaltvereins zusammenschlossen,
sorgte für Unmut. In Berlin, Hessen, Niedersachsen
und anderen Bundesländern hatten Strafverteidiger/innen
begonnen, sich gegen die Einschränkung der Verteidigerrechte
zu organisieren. Die meisten von ihnen sahen sich vom
Deutschen Anwaltverein gegen Berufsverbote, Ermittlungsverfahren,
die Überwachung von Verteidigern, Ehrengerichtsverfahren
und andere Maßnahmen nicht mehr ausreichend unterstützt.
Bereits vor dem ersten Strafverteidigertag in Hannover
hatten sich bundesweit Anwälte/innen in regionalen
Strafverteidigervereinigungen getroffen. Die Tagesordnung
eines dieser Treffen vom 8. Mai 1976 fasst die damals
typischen Problemfelder zusammen:
"1.
Berufsverbote/Ausschließung für Anwälte,
Referendare;
2. Gutachten mit Schriftsätzen für verschiedene
Punbkte über die politische Repression in der
BRD an die UN-Menschenrechtskommission;
3. Diskussions-Gruppe über Stammheim..."
Als
Mitte Mai 1977 der 1. Strafverteidigertag unter dem
Titel "Schutz durch das Strafrecht - Schutz vor
dem Strafrecht: Verteidigung im Widerstreit" stattfand,
kam es zum offenen Eklat mit dem DAV. Dr. Erich Schmidt-Leichner,
Vorsitzender des dem DAV nahestehenden Deutsche Strafverteidiger
e.V., zog seine Zusage, als Gastredner teilzunehmen,
wenige Tage vor der Veranstaltung zurück. In seinem
Schreiben an Rechtsanwalt Bertram Börner heißt
es u.a.:
"Wie
Sie mir [...] selbst mitteilen, wurde seitens des
Deutschen Anwaltvereins - Herrn Kollegen Dr. Brangsch
- gegen die Veranstaltung [...] protestiert. [...]
Ich schlage vor, dass Sie sämtlichen anwesenden
Kollegen der drei Vereine nahelegen, zum Deutschen
Anwaltstag nach München zu kommen, auf dem genau
dieselben Probleme in Referaten behandelt [...] werden.
[...] Ich würde es für besser halten, wenn
sich die Mitglieder dieser Vereine als Mitglieder
unseres Vereins anmelden würden, wobei selbstverständlich,
wie Sie verstehen werden, im Einzelfall über
die Aufnahme durch besondere Gremien unseres Vereins
entschieden wird."
Die
Strafverteidigervereinigungen haben dies nicht getan.
Vielmehr fand die Tagung ohne Schmidt-Leichner statt
und hat sich seitdem zu einer festen Einrichtung entwickelt.
Auf welche Weise "dieselben Probleme" andernorts
diskutiert wurden, legt indes der Beitrag Dr. Brangschs
auf der als Alternative zum Strafverteidigertag im Oktober
des selben Jahres durchgeführten "1. Deutschen
Strafverteidiger-Tagung" nahe:
"Wir
sind uns einig in dem Anliegen, [...] eine Grenze
zu ziehen gegenüber solchen Verteidigern, die
sich zu Komplizen ihrer Mandanten machen... Wir können
die Augen nicht davor verschließen, dass Schlagzeilen
gemacht wurden von einer kleinen Gruppe von Verteidigern,
die ihre Berufstätigkeit mit einem Kampf gegen
unsere staatliche Grundordnung und sogar mit Konspiration
mit Verbrechern verbinden. [...] Wir begrüßen
deshalb, dass der Gesetzgeber gesprochen und das Kontaktsperregesetz
vom 2.10.77 verkündet hat, so problematisch das
Gesetz auch sein mag."
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Teilnehmer/innen besuchten den ersten Strafverteidigertag
in Hannover. Die Veranstaltung ist seitdem zu einer
festen Institution geworden.
Der
Strafverteidigertag war von Beginn an mehr als Fortbildungsveranstaltung
oder berufsständische Versammlung ein Forum kritischer
Advokatur.
Wichtige
Themen waren neben den Ende der 1970er Jahren durchgeführten
Ehrengerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte/innen
und das Kontaktsperregesetz:
-
die Eingriffe der Exekutive in das Strafverfahren
- der Strafvollzug und die lebenslange Strafe durch
Sicherungsverwahrung
- die Anti-Terrorgesetzgebung
- die Kriminalisierung sozialer und politischer Bewegungen
- die Europäisierung des Strafrechts.
Dabei
stehen die Strafverteidiger/innen - wie Dr. Stefan König
in einem Vortrag zum 25. Strafverteidigertag formulierte
- weiter "mit dem Rücken an der Wand. Das
ist sozusagen die berufsspezifische Haltung. Die typische
Standbewegung. Und auch die für das rechtspolitische
Erscheinungsbild charakteristische Haltung."
Heute
ist der Strafverteidigertag mit regelmäßig
über 500 Teilnehmer/innen die größte
jährliche Veranstaltung zu Themen des Straf- und
Strafprozessrechts. Elf Vereinigungen haben sich im
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
zusammengeschlossen, zwei weitere Vereinigungen - Brandenburg
und Schleswig-Holstein - sind als Gast assoziiert. Neben
der Organisation und Durchführung des Strafverteidigertags
engagieren sich die Strafverteidigervereinigungen durch
rechtspolitische Stellungnahmen und Interventionen in
Gesetzgebungsverfahren, durch lokale Veranstaltungen
und Seminare und geben gemeinsam die Schriftenreihe
der Strafverteidigervereinigungen heraus.
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