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Im
Januar 2008 nahmen die Strafverteidigervereinigungen
zusammen mit anderen Verbänden Stellung zur Debatte
um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, die
vom Hessischen CDU-Spitzenkandidaten Roland Koch im
Landtagswahlkampf losgetreten wurde. Der Wahlkampf ist
längst vorbei, das Thema aber bleibt - und wird
auch künftig in Wahlkämpfen wieder auftauchen.
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Gemeinsame
Erklärung der Verbände
Hände
weg vom Jugendstrafrecht!
Die
unterzeichnenden Fachverbände und Experten sprechen
sich entschieden gegen jede Verschärfung des Jugendstrafrechts
aus.
Das deutsche Jugendstrafrechtssystem leidet nicht unter
mangelnder Härte, sondern am Fehlen politischer
und sozialer Alternativen für deviante und gefährdete
Jugendliche. Erhebliche Stellendefizite, stete Kürzungen
im Vollzug und Einsparungen bei der Betreuung von Jugendlichen
kennzeichneten die Kriminalpolitik der vergangenen Jahre.
Wer straffällige Jugendliche nur wegschließt
oder abschiebt, löst keine Probleme und sondern
erzeugt die Illusion von Sicherheit. Tatsächlich
werden Verschärfungen im Jugendstrafrecht absehbar
zu einer weiteren Verschlechterung im Jugendstrafvollzug
führen, der bereits jetzt überlastet und um
ein vielfaches überbelegt ist. Zu fördern
sind vielmehr die erfolgreichen Programme der Integration
und Resozialisierung, die mit einem offenen Vollzug,
gewaltpräventiver Arbeit und Alternativen zur Freiheitsstrafe
verknüpft werden müssen, nicht aber mit härteren
Strafen und überfüllten Gefängnissen.
1.
Weder eine Erhöhung der Höchststrafe von 10
auf 15 Jahre, noch der sogenannte Warnschussarrest sind
geeignet, Sicherheit vor jugendlichen Straftätern
zu gewährleisten.
Bei Heranwachsenden (18-20jährige) hat die bereits
geltende Strafandrohung von 15 Jahren Höchststrafe
zu keiner Abnahme von Delikten geführt. Jugendliche
Kriminalität ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass
Täter die strafrechtlichen Konsequenzen nicht in
Rechnung ziehen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
im Strafrecht bzgl. junger Straftäter ist die Generalprävention
(Abschreckung) deshalb untersagt.
Die hohe Rückfallquote der zu Freiheitsstrafen
verurteilten Jugendlichen von nahezu 80 % legt eindringlich
nahe, dass der Freiheitsentzug nicht die versprochene
abschreckende Wirkung besitzt. Für Jugendliche,
die sich noch in der Phase der Entwicklung einer eigenen
Persönlichkeit befinden, gilt stärker als
für Erwachsene, dass die Erfahrung von Freiheitsentzug
eine Abkehr von der Gesellschaft und straffälliges
Verhalten nur verstärkt.
2.
Der Vorschlag, Heranwachsende generell dem allgemeinen
(Erwachsenen-)Strafrecht zu unterstellen, ignoriert
die seit langem erhobenen Forderungen der Praktiker
der Jugendstrafjustiz, die zuletzt auf dem Jugendgerichtstag
im September 2007 dafür votiert haben, auf junge
Straftäter bis zum 21. Lebensjahr obligatorisch
das Jugendstrafrecht anzuwenden. Darüber hinaus
schlugen sie vor, dies fakultativ bis zum vollendeten
25. Lebensjahr zu tun, um dieser stark kriminalitätsbelasteten
Altersgruppe mit dem breiten und erfolgsträchtigen
Spektrum jugendstrafrechtlicher Maßnahmen begegnen
zu können. Das Jugendstrafrecht ist weitaus besser
geeignet als das allgemeine Strafrecht, den notwendigen
Opfer- und Rechtsgüterschutz zu gewährleisten.
3.
Dies gilt für die sog. Erziehungscamps bzw. Erziehungslager
in besonderem Maße. Die Erfahrungen mit den in
einigen amerikanischen Bundesstaaten praktizierten "Boot-Camps"
zeigen eindrücklich, wie wenig solche Lager geeignet
sind, den Rechtsgüterschutz zu verbessern und Rückfallquoten
zu senken.
Wie
der Jugendarrest, so zählt auch die Internierung
Jugendlicher in Lagern zu den Erfindungen der nationalsozialistischen
Strafjustiz. Zuerst per Schutzhaftbefehl, später
durch die Einführung des Jugendarrestes per Verordnung
im Oktober 1940 sowie der Jugendgefängnisstrafe
mit unbestimmter Dauer (1941) und zuletzt auf Grundlage
des neuen Reichsjugendgerichtsgesetzes von 1943 wurden
straffällige und unangepasste Jugendliche in den
sog "Jugendschutzlagern" Moringen und Uckermark
bzw. Litzmannstadt (Lodz) inhaftiert. Vor diesem Hintergrund
verbietet es sich, derart unbefangen über die Einrichtung
von Erziehungslagern zu reden.
4.
Mit der Abschiebung straffälliger jugendlicher
Ausländer ist bereits vor Jahren ein gefährlicher
Weg beschritten worden. Jugendliche, die in Deutschland
aufwachsen und hier straffällig werden, sind ein
Problem dieser Gesellschaft, das nicht einfach abgeschoben
werden kann. Der überproportional hohe und in den
vergangenen Jahren stetig gestiegene Anteil ausländischer
Jugendlicher in den Jugendstrafvollzugsanstalten ist
auch ein Ergebnis gescheiterter Integration. Ausländische
Jugendliche werden schärfer kontrolliert, schneller
verhaftet und deutlich öfter sowie zu höheren
Freiheitsstrafen verurteilt als deutsche Jugendliche.
Dies hat keineswegs zu einem Absinken der registrierten
Straftaten in dieser Gruppe geführt. Einsperren
und Abschieben sind keine Mittel zur Lösung gesellschaftlicher
und sozialer Probleme.
Die Gesellschaft und die staatlichen Institutionen stehen
in einer besonderen Verantwortung für die hier
lebenden Kinder und Jugendlichen. Dieser Verantwortung
kann nur gerecht werden, wer sie nicht nur vor der Gewalt
und den Straftaten anderer schützt, sondern sie
auch davor bewahrt, selbst straffällig und gewalttätig
zu werden. Die aktuell diskutierten Vorschläge
zur Verschärfung des Jugendstrafrechts sind, genauso
wie der im Gesetzgebungsverfahren befindliche Vorschlag
zur Einführung der Sicherungsverwahrung für
Jugendliche, damit nicht vereinbar. Jugendkriminalität
kann nicht bekämpft werden, indem man die Jugendlichen
bekämpft. Eine nachhaltige Jugendpolitik muss statt
dessen auf die Förderung von Bildung und Ausbildung
von Jugendlichen, auf Prävention und Integration
setzen.
Natalie
von Wistinghausen
Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Berlin
Hannes Honecker
Geschäftsführer des RAV, Berlin
Thomas Uwer
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
Wilfried Hamm
Vors. Richter am Verwaltungsgericht, Neue Richtervereinigung
Jochen Goerdeler
Geschäftsführer der DVJJ
Dr. Margarete von Galen
Präsidentin der Berliner Rechtsanwaltskammer
Harald Baumann-Hasske
Bundesvorsitzender der ASJ
Dr. Regina Michalke
Deutsche Strafverteidiger e.V
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