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Frankfurt/Main, 11. November 2011
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Verteidigung
in Vollstreckung und Vollzug - Aktuelle Entwicklungen
(auch in Hessen)
Referent:
Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, Rechtsanwalt/Strafverteidiger
in Bremen - Privatdozent Universität Bremen
Strafverteidigung endet nicht mit der Rechtskraft eines
Urteils in der Vollstreckung ist bisweilen mehr
zu erreichen, als man denkt: In der Fortbildung sollen
einige Grundzüge dargestellt werden, mit besonderen
Hinweisen auf aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung
und Rechtsprechung; auch das Maßregelvollstreckungsrecht
soll zur Sprache kommen. Anwaltliche Vertretung in vollzugsrechtlichen
Auseinandersetzungen ist ein eher frustrierendes Geschäft,
und wenn etwas erreicht wird, scheitert man am Ende
noch an der Renitenz der Justizverwaltung. Gleichwohl
kann es nicht schaden, sich mit dem noch relativ
neuen Vollzugsrecht in Hessen vertraut zu machen
(durchaus im bundesrechtlichen Kontext). Auch dies soll
die Fortbildung anhand ausgewählter Konfliktfelder
leisten.
Termin: Fortbildung am 11.11.11 in Frankfurt/M.; Ort:
Gerichtsgebäude B, 1. Stock, Anwaltszimmer
Anmeldung:
Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.
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Bremen, 12. November 2011
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Heimliche
Ermittlungsmethoden
RA Dr. Wolfgang Rentzel-Rothe, RA Horst Wesemann
Themenübersicht:
- Heimliche Ermittlungen: worum geht es praktisch; wie
funktioniert das?
- Rechtsgrundlagen, Anordnungsvoraus-setzungen | - Überwachung
der Telekom-munikation: Inhaltliche Gesprächsüberwachung,
Funkzellenabfrage/ Zielwahlsuche, Auskunft über
Verkehrsdaten, Auskunft über Bestands-daten, IMSI-Catcher,
E-Mail-Verkehr, Internet-Telefonie ("Quellen-TKÜ")
| - Überwachung unter Einsatz technischer Mittel:
Wohnraumüberwachung, akustische Überwachung
außerhalb von Wohnungen, Bildaufnahmen und technische
Mittel, längerfristige Observation, Schleppnetz-fahndung,
Rasterfahndung| - Personelle Überwachung: Verdeckter
Ermittler, NOEB, "Internetstreife", Vertrauensperson,
Polizeiliche Beobachtung, Postüberwachung
-
Verteidigungsaktivitäten: Kenntnisnahme und Aufbereitung
der Informationen, Hilfskräfte, Hilfsmittel | -
Rechtsbehelfe: "traditionelle" Rechtsmittel;
§ 101 Abs. 7 StPO
- Hauptverhandlung: Kontrolle der Einführung der
Ergebnisse; Widerspruchserfordernis
Die
Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15
FAO (5,5 Zeitstunden). Anmeldungen bitte ausschließlich
schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de)
an die Geschäftsstelle der VNBS.
Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 €
für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen
und 190,00 € für Nichtmitglieder. Für
Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als
drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt
der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 €
(Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar
mit der Anmeldung .
12.11.2011,
10.00 - 17.00 Uhr
Bremen, Maritim Hotel & Congress Centrum, Hollerallee
99
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Hannover, 26. November 2011
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Ausländerstrafrecht
RA Peter Fahlbusch, RA Dirk Schoenian
Themenübersicht:
- kurze Einführung in das Ausländerrecht (Titel;
Visumverfahren; Aufenthaltsverfestigung;
Abschiebung) | - ausländerrechtliche Folgen der
Einleitung des Strafverfahrens
- Ausländerstrafrecht im engeren Sinne, incl. Ordnungswidrigkeiten
| - Strafvorschriften aus dem AufenthG, AsylVfG, FreizügG
- Besonderheiten bei der Strafvollstreckung (Lockerungen,
Reststrafenaussetzung bei
laufendem Ausweisungsverfahren, § 456a StPO)
- Folgen der Verurteilung (Abschiebung, Ausweisung,
Einreisesperre, Befristung)
- Abschiebungshaften (incl. Kosten)
- Verfahrensfortführung vom Ausland (insb. §
456a StPO) | - Dolmetscher, Pflichtverteidiger
Die
Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15
FAO (5,5 Zeitstunden).
Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich,
per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de)
an die Geschäftsstelle der VNBS. Die Teilnahmegebühr
beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen
und 190,00 € für Nichtmitglieder. Für
Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als
drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt
der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 €
(Nichtmitglieder).
Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung
26.11.2011,
10.00 - 17.00 Uhr
Hannover, Novotel Hannover, Podbielskistr. 21 - 23
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Mannheim, 3. Dezember 2011
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Betäubungsmittelstrafrecht
Grundlagen und neuere Entwicklungen
RA Dr. Klaus Malek, Freiburg
Inhaltsübersicht:
I.
Kleiner Überblick über die Geschichte des
Betäubungsmittelstrafrechts
II.
Legitimationsprobleme des BtMG:
1.
Rechtsgutproblematik "Volksgesundheit"
2. Geeignetheit des Strafrechts zur Erreichung der
gesetzgeberischen Ziele
3. Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf "legale"
Drogen, das Cannabis-Problem
4. Bestimmtheitsgebot, Dominanz der abstrakten Gefährdungsdelikte
III.
Die gesetzgeberischen Ziele des BtMG 1982
1.
Harte Strafen und vollständige Kontrolle
2. Aufklärung mit Hilfe des Beschuldigten
3. Sonderrecht des betäubungsmittelabhängigen
Täters
IV.
Das Tatobjekt:
Betäubungsmittel im Sinne des § 1 BtMG
1.
Das System der Positivliste der Anlagen I bis III
2. Exkurs: Einordnung "neuer" Drogen, Abgrenzung
zum AMG
V.
Die unter Strafe stehenden Tathandlungen (§ 29
Abs.1 BtMG)
VI.
Die Straftatbestände (§§ 29 Abs.1, Abs.6,
29a, 30, 30a BtMG)
1.
Die Systematik
2. Die Qualifikationstatbestände im Einzelnen
VII.
Die spezifischen Strafzumessungskriterien
VIII. Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung
1.
Nach allgemeinem Prozessrecht (§§ 153, 153a,
154 StPO)
2. Nach dem BtMG (§ 29 Abs.5, 31a, 37 BtMG)
IX.
Die Kronzeugenregelung der §§ 31 BtMG, 46b
StGB
X.
Das Sonderrecht des betäubungsmittelabhängigen
Täters (§ 35 ff. BtMG)
XI.
Exkurs: Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
(BtMVV)
XII.
Strafprozessuale Probleme im Betäubungsmittelrecht
1.
Telefonüberwachung
2. Verdeckter Ermittler und V-Mann-Problematik
3. Die strafprozessuale Verständigung
Ort
und Uhrzeit:
Betriebsgaststätte im Hauptbahnhof Mannheim
am 3. Dezember 2011, 10 - 17 Uhr
Anmeldung
bei Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger
e.V.
c/o RA Marvin Schroth, Riefstahlstr. 12, 76133 Karlsruhe
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Berlin, 13. Dezember 2011
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Der
OK-Vermerk
- von Mythen und Legenden!
Rechtsanwältin Ria Halbritter
Rechtsanwalt Dr. Olaf Heischel
Die
Veranstaltung gibt einen Überblick über mögliche
Beschränkungen der Inhaftierten in der Untersuchungshaft
und der Strafhaft. Es wird aufgezeigt, auf welchen Rechtsgrundlagen
beispielsweise Trennungsverfügungen u. ä.
während der Untersuchungshaft beruhen und inwieweit
diese zulässig sind - und ob es sie überhaupt
gibt. Dargestellt wird, welchen Einfluss der "OK-Vermerk"
in der Strafhaft hat und haben darf, welche Rechtsschutzmöglichkeiten
es gibt und welche praktische Konsequenzen der "OK-Vermerk"
für die Inhaftierten hat. Die Veranstaltung ist
auf zwei Stunden ausgelegt.
Die
Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder
25,00 €, für Nichtmitglieder 35,00 €.
Um
Anmeldung per E-Mail: info[at]strafverteidiger-berlin.de
oder Fax: 030-347 812 66 wird höflich gebeten.
Ort
& Uhrzeit:
Dorotheenstädtischen Buchhandlung, Turmstraße
5, 10559 Berlin
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