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Frankfurt/Main, 11. November 2011
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Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug - Aktuelle Entwicklungen
(auch in Hessen)

Referent: Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, Rechtsanwalt/Strafverteidiger in Bremen - Privatdozent Universität Bremen

Strafverteidigung endet nicht mit der Rechtskraft eines Urteils – in der Vollstreckung ist bisweilen mehr zu erreichen, als man denkt: In der Fortbildung sollen einige Grundzüge dargestellt werden, mit besonderen Hinweisen auf aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung; auch das Maßregelvollstreckungsrecht soll zur Sprache kommen. Anwaltliche Vertretung in vollzugsrechtlichen Auseinandersetzungen ist ein eher frustrierendes Geschäft, und wenn etwas erreicht wird, scheitert man am Ende noch an der Renitenz der Justizverwaltung. Gleichwohl kann es nicht schaden, sich mit dem noch ‚relativ neuen‘ Vollzugsrecht in Hessen vertraut zu machen (durchaus im bundesrechtlichen Kontext). Auch dies soll die Fortbildung anhand ausgewählter Konfliktfelder leisten.

Termin: Fortbildung am 11.11.11 in Frankfurt/M.; Ort: Gerichtsgebäude B, 1. Stock, Anwaltszimmer

Anmeldung: Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

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Bremen, 12. November 2011

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Heimliche Ermittlungsmethoden
RA Dr. Wolfgang Rentzel-Rothe, RA Horst Wesemann

Themenübersicht:
- Heimliche Ermittlungen: worum geht es praktisch; wie funktioniert das?
- Rechtsgrundlagen, Anordnungsvoraus-setzungen | - Überwachung der Telekom-munikation: Inhaltliche Gesprächsüberwachung, Funkzellenabfrage/ Zielwahlsuche, Auskunft über Verkehrsdaten, Auskunft über Bestands-daten, IMSI-Catcher, E-Mail-Verkehr, Internet-Telefonie ("Quellen-TKÜ") | - Überwachung unter Einsatz technischer Mittel: Wohnraumüberwachung, akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen, Bildaufnahmen und technische Mittel, längerfristige Observation, Schleppnetz-fahndung, Rasterfahndung| - Personelle Überwachung: Verdeckter Ermittler, NOEB, "Internetstreife", Vertrauensperson, Polizeiliche Beobachtung, Postüberwachung
- Verteidigungsaktivitäten: Kenntnisnahme und Aufbereitung der Informationen, Hilfskräfte, Hilfsmittel | - Rechtsbehelfe: "traditionelle" Rechtsmittel; § 101 Abs. 7 StPO
- Hauptverhandlung: Kontrolle der Einführung der Ergebnisse; Widerspruchserfordernis

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden). Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.
Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nichtmitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung .

12.11.2011, 10.00 - 17.00 Uhr
Bremen, Maritim Hotel & Congress Centrum, Hollerallee 99

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Hannover, 26. November 2011

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Ausländerstrafrecht
RA Peter Fahlbusch, RA Dirk Schoenian

Themenübersicht:
- kurze Einführung in das Ausländerrecht (Titel; Visumverfahren; Aufenthaltsverfestigung;
Abschiebung) | - ausländerrechtliche Folgen der Einleitung des Strafverfahrens
- Ausländerstrafrecht im engeren Sinne, incl. Ordnungswidrigkeiten | - Strafvorschriften aus dem AufenthG, AsylVfG, FreizügG
- Besonderheiten bei der Strafvollstreckung (Lockerungen, Reststrafenaussetzung bei
laufendem Ausweisungsverfahren, § 456a StPO)
- Folgen der Verurteilung (Abschiebung, Ausweisung, Einreisesperre, Befristung)
- Abschiebungshaften (incl. Kosten)
- Verfahrensfortführung vom Ausland (insb. § 456a StPO) | - Dolmetscher, Pflichtverteidiger

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).
Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS. Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nichtmitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder).
Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung

26.11.2011, 10.00 - 17.00 Uhr
Hannover, Novotel Hannover, Podbielskistr. 21 - 23

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Mannheim, 3. Dezember 2011

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Betäubungsmittelstrafrecht
Grundlagen und neuere Entwicklungen
RA Dr. Klaus Malek, Freiburg

Inhaltsübersicht:

I. Kleiner Überblick über die Geschichte des Betäubungsmittelstrafrechts

II. Legitimationsprobleme des BtMG:

1. Rechtsgutproblematik "Volksgesundheit"
2. Geeignetheit des Strafrechts zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele
3. Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf "legale" Drogen, das Cannabis-Problem
4. Bestimmtheitsgebot, Dominanz der abstrakten Gefährdungsdelikte

III. Die gesetzgeberischen Ziele des BtMG 1982

1. Harte Strafen und vollständige Kontrolle
2. Aufklärung mit Hilfe des Beschuldigten
3. Sonderrecht des betäubungsmittelabhängigen Täters

IV. Das Tatobjekt:
Betäubungsmittel im Sinne des § 1 BtMG

1. Das System der Positivliste der Anlagen I bis III
2. Exkurs: Einordnung "neuer" Drogen, Abgrenzung zum AMG

V. Die unter Strafe stehenden Tathandlungen (§ 29 Abs.1 BtMG)

VI. Die Straftatbestände (§§ 29 Abs.1, Abs.6, 29a, 30, 30a BtMG)

1. Die Systematik
2. Die Qualifikationstatbestände im Einzelnen

VII. Die spezifischen Strafzumessungskriterien

VIII. Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung

1. Nach allgemeinem Prozessrecht (§§ 153, 153a, 154 StPO)
2. Nach dem BtMG (§ 29 Abs.5, 31a, 37 BtMG)

IX. Die Kronzeugenregelung der §§ 31 BtMG, 46b StGB

X. Das Sonderrecht des betäubungsmittelabhängigen Täters (§ 35 ff. BtMG)

XI. Exkurs: Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)

XII. Strafprozessuale Probleme im Betäubungsmittelrecht

1. Telefonüberwachung
2. Verdeckter Ermittler und V-Mann-Problematik
3. Die strafprozessuale Verständigung

Ort und Uhrzeit:
Betriebsgaststätte im Hauptbahnhof Mannheim
am 3. Dezember 2011, 10 - 17 Uhr

Anmeldung bei Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
c/o RA Marvin Schroth, Riefstahlstr. 12, 76133 Karlsruhe

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Berlin, 13. Dezember 2011

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Der OK-Vermerk
- von Mythen und Legenden!
Rechtsanwältin Ria Halbritter
Rechtsanwalt Dr. Olaf Heischel

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über mögliche Beschränkungen der Inhaftierten in der Untersuchungshaft und der Strafhaft. Es wird aufgezeigt, auf welchen Rechtsgrundlagen beispielsweise Trennungsverfügungen u. ä. während der Untersuchungshaft beruhen und inwieweit diese zulässig sind - und ob es sie überhaupt gibt. Dargestellt wird, welchen Einfluss der "OK-Vermerk" in der Strafhaft hat und haben darf, welche Rechtsschutzmöglichkeiten es gibt und welche praktische Konsequenzen der "OK-Vermerk" für die Inhaftierten hat. Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden ausgelegt.

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 35,00 €.

Um Anmeldung per E-Mail: info[at]strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030-347 812 66 wird höflich gebeten.

Ort & Uhrzeit:
Dorotheenstädtischen Buchhandlung, Turmstraße 5, 10559 Berlin

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Veranstaltung anderer Organisationen:

Anwälte in Transformationsprozessen

23. November 2011,
DAV-Haus, Littenstr. 11, 10179 Berlin

Programm

16.00 Uhr Eintreffen der Gäste

16.30 Uhr Begrüßung durch den Präsidenten des DAV
Begrüßung durch Herrn Christian Hegemer, Hanns-Seidel-Stiftung

17.00 Uhr Die friedliche Revolution in der DDR 1989/1990 und die Rolle
des Rechts
RA Prof. Dr. Rainer Schröder, Humboldt-Universität Berlin

17.20 Uhr Aufarbeitung – Die Stasi-Unterlagen-Behörde
Herbert Ziehm, stellv. Abteilungsleiter der Abteilung Auskunft, Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats- sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

17.40 Uhr Das Zusammenwachsen der deutsch-deutschen Anwaltschaft und
die Rolle des Deutschen Anwaltvereins in den Wendejahren
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Dombek, ehemaliger Präsident der BRAK

18.00 Uhr Die Demokratiebewegungen in der arabischen Welt: Situation und Herausforderungen der Anwaltschaften in den Maghrebländern
– Länderberichte Tunesien, Libyen, Marokko und Algerien
Moderation: Maître Sami Houerbi (Tunesien)
Redner:
Maître Ebtissam El-Kailani-Chariat (Libyen), Maître Samir Annabi
(Tunesien), Maître Mohamed Abdelaoui (Algerien), Maître Reda
Oulamine, angefragt (Marokko)

19.30 Uhr Die Rolle von Anwälten und ihren Anwaltschaften in demokratischen Transformationsprozessen
– Podiumsdiskussion mit Anwälten aus Marokko, Algerien,
Tunesien, Libyen und Deutschland
Moderation Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert, Vizepräsident des
DAV und Vorsitzender des DAV- Menschenrechtsausschusses

Teilnehmer:
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Dombek,
Patrick Schneider, Projektbereichsleiter Nordafrika, IRZ-Stiftung,
Maître Ebtissam El-Kailani-Chariat, Maître Samir Annabi, Maître
Mohamed Abdelaoui, Maître Reda Oulamine
21.00 Uhr

Empfang des Deutschen Anwaltvereins

 

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Fachanwaltskurs Strafrecht
in Frankfurt am Main

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. hat nunmehr für 2011 einen erneuten Fachanwaltskurs Strafrecht in Frankfurt am Main aufgelegt, nach dessen erfolgreicher Absolvierung junge Kolleginnen und Kollegen - ebenso wie auch "alte Hasen" - bei der Rechtsanwaltskammer beantragen können, die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht" führen zu dürfen (zu den weiteren Voraussetzung der Erlangung einer Fachanwaltsbezeichnung siehe FAO - Quelle: www.brak.de)

Die intensiven und von Experten aus Strafrechtslehre und -praxis durchgeführten Unterrichtseinheiten tragen nicht nur für eine umfassende Wissensvermittlung Sorge, die Kurse bereiten auch auf die notwendigen Abschlußklausuren vor, welche ebenfalls im Kursverlauf gestellt und bewertet werden.

Trotz der bewährten Qualität kann abermals ein Kurspreis angeboten werden, der am Fortbildungsmarkt fraglos zu den Günstigen gehören dürfte: Der Preis für Kursteilnahme einschließlich Klausuren beträgt für Mitglieder unserer Vereinigung € 1.600,00 zzgl. Mwst., Nichtmitglieder zahlen € 1.800,00 zzgl. Mwst. sowie Referendare und Junganwälte (maximal zwei Jahre Zulassung) € 1.400,00 zzgl. Mwst..

In Zeiten zunehmender Spezialisierungen sollte niemand unterschätzen, welche Bedeutung es gerade für die potentielle Mandantschaft hat, daß als Verteidiger tätige Rechtsanwälte eine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt/Fachanwältin aufweisen können.

Melden Sie sich rechtzeitig an: Es sind nur njoch wenige Plätze frei!

Mehr Informationen und Kontakt unter:
http://www.fachanwaltskurs-frankfurt.de/

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Dezember
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zur Stellungnahme (PDF-Datei)